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Optik Schneider AGSpalenring 154055 Basel

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Dienstag - Freitag08:00 - 12:15 Uhr13:30 - 18:30 Uhr

Samstag09:00 - 16:00 UhrMontag geschlossen

Kostenrückerstattung AHV und Krankenkasse

Die obligatorische Krankenversicherung vergütet jährlich maximal Fr. 180.-- an Kinderbrillen oder Kontaktlinsen (Arztrezept einmalig erforderlich).

Nach operations- oder krankheitsbedingten Änderungen der Korrekturwerte werden auch bei Erwachsenen Beiträge an die Brillengläser von der Krankenkasse geleistet.

Je nach Zusatzversicherung erhalten Sie anteilige Beiträge an Ihre Brillengläser. Ihre (Zusatz-) Versicherung gibt Ihnen gerne Auskunft.

Ab Rentenalter (64/65 Jahre) und mit einer Bescheinigung des Augenarztes übernimmt die AHV 75% der Kosten eines Bildschirmlesegerätes. (max. Fr 2048.--). Sie haben alle 5 Jahre das Anrecht auf diese Vergütung. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Tolles Komplettbrillen- Angebot: Brille inklusive entspiegelter Gläser schon ab CHF 195.-.