Die obligatorische Krankenversicherung vergütet jährlich maximal Fr. 180.-- an Kinderbrillen oder Kontaktlinsen (Arztrezept einmalig erforderlich).
Nach operations- oder krankheitsbedingten Änderungen der Korrekturwerte werden auch bei Erwachsenen Beiträge an die Brillengläser von der Krankenkasse geleistet.
Je nach Zusatzversicherung erhalten Sie anteilige Beiträge an Ihre Brillengläser. Ihre (Zusatz-) Versicherung gibt Ihnen gerne Auskunft.
Ab Rentenalter (64/65 Jahre) und mit einer Bescheinigung des Augenarztes übernimmt die AHV 75% der Kosten eines Bildschirmlesegerätes. (max. Fr 2048.--). Sie haben alle 5 Jahre das Anrecht auf diese Vergütung. Gerne beraten wir Sie hierzu.